Compliance Anliegen
Wir unterliegen als Unternehmen bisher nicht dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dennoch wollen wir hier eine Möglichkeit schaffen, Beschwerden einzureichen, die sich auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken innerhalb unserer Lieferkette beziehen.
Bitte nutzen Sie dazu dieses Kontaktformular oder wenden Sie
sich per E-Mail direkt an die Adresse „compliance@club-of-comfort.de“
Für Beschwerden oder Anliegen anderer Art verwenden Sie gerne unser anderes Kontaktformular.
Hier noch ein paar Hinweise:
„Angemessene Beschwerdeverfahren sind ein Kernelement der Sorgfaltspflichten, die über das LkSG etabliert werden. Gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes muss jedes Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren verfügen, über das interne und externe Personen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der
Lieferkette hinweisen können.
...
Für wen und wo muss ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung gestellt werden? Im Sinne eines risikobasierten Ansatzes sind die wichtigsten Zielgruppen des Beschwerdeverfahrens Personen,
die im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette des Unternehmens potenziell von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen betroffen sind. …. Potentiell Betroffene können beispielsweise eigene Be-schäftigte, Beschäftigte bei unmittelbaren oder mittelbaren
Zulieferern oder Anwohner und Anwohnerinnen rund um lokale Standorte sein.
…. Auch Personen, die nicht direkt von Risiken oder Verletzungen betroffen sind, müssen über das Beschwerdeverfahren die Möglichkeit haben, Hinweise auf Risiken und mögliche Pflichtverletzungen einzureichen. Dies kann auch in Vertretung von direkt betroffenen Personen erfolgen.“
(Quelle: Handreichung „Beschwerdeverfahren nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA))